Unsere Rechtsgebiete

Die Kanzlei Steinwald steht Ihnen bei allen Rechtsfragen zur Verfügung. Wir führen für Sie Prozesse, vertreten Sie in Schiedsverfahren und beraten Sie außergerichtlich. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit erfahren Sie beim jeweiligen Kollegen.

Das Agrarrecht trägt mit seinen spezifischen Normen den Besonderheiten der Landwirtschaft Rechnung. Es lässt sich in agrarspezifisches Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie EU-Recht gliedern. 

Wir beraten sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • – landwirtschaftliches Produkthaftungsrecht
  • – Landpachtrecht
  • – landwirtschaftliches Erb- und Familienrecht (u. a. Höfeordnung)
  • – landwirtschaftliches Sozial- und Steuerrecht
  • – Recht der Genehmigungsverfahren
  • – Flurbereinigungsrecht
  • – Baurecht
  • – Forstrecht
  • – Milchquotenrecht
  • – Umweltrecht
  • – Agrarsubventionsrecht

Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitsverhältnisse. Es gliedert sich in die Bereiche Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht beinhaltet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Einzelnen. Das kollektive Arbeitsrecht ist der Teilbereich des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen regelt.

Wir beraten sie sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Dazu zählen insbesondere:

  • – die Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • – die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung)
  • – die Begründung, Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen
  • – die Änderung der Arbeitsbedingungen
  • – Fragen zur Betriebsverfassung, Personalvertretung und dem Tarifrecht
  • – Betriebsübernahme, Betriebsschließung
  • – Rationalisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen
  • – die betriebliche Altersvorsorge

Das Bankrecht ist die Gesamtheit der die Kreditinstitute betreffenden Rechtsnormen.

Unsere Beratungstätigkeit im Bankrecht betrifft insbesondere:

  • – das Kreditsicherungsrecht (Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek)
  • – Anlagenhaftung
  • – Verwertung von Sicherheitsleistungen

Das Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der die Berufstätigkeiten von Architekten betreffenden Rechtssätze. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das private Baurecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt und den Beteiligten, die das Bauwerk planen und errichten. Das öffentliche Baurecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht untergliedert.

Unsere Beratung im Bau- und Architektenrecht betrifft insbesondere:

  • – die Gestaltung von Werk- und Bauträgerverträgen (einschließlich VOB)
  • – baubegleitende Rechtsberatung (Leistungskontrolle, Abnahme, Beweissicherung)
  • – Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • – Architektenvertragsrecht
  • – Architektenhonorarrecht
  • – Architektenhaftpflichtrecht
  • – Urheberrecht
  • – Berufsrecht
  • – Ingenieurrecht
  • – Beratung und Vertretung in Vergabeverfahren

Das Erbrecht regelt in subjektiver Hinsicht die beim Tod des Erblassers für eine oder mehrere Personen entstehende Berechtigung am Nachlass. Objektiv bezeichnet Erbrecht die Gesamtheit der Rechtssätze, die das Vermögen eines Verstorbenen betreffen.

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht liegen in:

  • – der Ermittlung und Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • – der Nachlassverwaltung
  • – der Beratung in Bezug auf Erbfolgeregelungen (Unternehmens- und Unternehmernachfolge)
  • – der Beratung beim Verfassen von Testamenten und Erbverträgen
  • – Fragen zur Erbauseinandersetzung
  • – der Testamentsvollstreckung
  • – dem Hoferbrecht
  • – der Beratung beim Erstellen von Übergabeverträgen zu Lebzeiten
  • – der Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Das Familienrecht enthält die Gesamtheit der Rechtssätze, die die Rechtsbeziehungen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Menschen regeln.

Wir beraten vorwiegend zu folgenden Themen:

  • – Ehescheidung (Scheidungsverfahren, Zugewinn- und Versorgungsausgleich)
  • – Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • – Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • – Sorgerecht
  • – Vermögensauseinandersetzung
  • – Vaterschaftsfeststellung

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute.

Das Gesellschaftsrecht ist Teil des Handelsrechts und zerfällt in das Recht der einzelnen Gesellschaften.

Unsere Schwerpunkte liegen in:

  • – der Beratung zum Personengesellschaftsrecht (insbesondere KG, GmbH & Co. KG und GbR)
  • – Fragen zu Kapitalgesellschaften
  • – Beratung zur Rechtsformwahl
  • – Unternehmensgründung
  • – Umwandlungen/ Verschmelzungen
  • – der Beratung und Vertretung bei Gesellschafterauseinandersetzungen
  • – Fragestellungen zur Prokura und Handlungsvollmacht
  • – der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen und ihrer Auslegung
  • – der Beratung zu Treuhandverträgen und stillen Gesellschaften

Das Informationstechnologierecht umfasst unter anderem das Internetrecht. Das Internetrecht beinhaltet alle Rechtsnormen, die sich mit dem Internet befassen.

Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich vor allem auf:

  • – das Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung von AGB
  • – das Domainrecht
  • – das Datenschutzrecht
  • – das Recht des elektronischen Handels (e-commerce)
  • – das Urheberrecht
  • – das Wettbewerbsrecht (Abmahnungen)

Der Begriff Medizinrecht im engeren Sinne bezeichnet die Gesamtheit der die Tätigkeit eines Arztes betreffenden Rechtssätze. Im weiteren Sinne kann hierzu auch das Recht der Pflegeberufe, das Krankenhausrecht das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden.

Insbesondere Themen und Fragen aus den folgenden Bereichen werden von uns bearbeitet:

  • – Arzthaftung bei Behandlungsfehlern
  • – Beratung und Vertretung von Krankenhausträgern, Ärzten und Zahnärzten
  • – Gestaltung von Praxisverträgen
  • – Anstellungsverträge für Ärzte
  • – Vergütung der heilberuflichen Tätigkeit
  • – Berufsrecht von Ärzten und Zahnärzten (insbesondere kassenärztliche Zulassung)

Das Mietrecht befasst sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. Das Pachtrecht ist dem Mietrecht ähnlich. Der Pachtvertrag sichert dem Pächter im Gegensatz zur Miete nicht nur den Gebrauch der Pachtsache zu, sondern auch den Ertrag aus dieser, falls die Nutzung der Pachtsache ordnungsgemäß erfolgt. Der Pächter errichtet hierfür einen Pachtzins an den Verpächter.

Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich vor allem auf:

  • das Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • das Recht der Gewerberaummietverhältnisse
  • Makler- und Nachbarrecht
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Steuerrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Steuern betreffen. Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts.

Unsere Beratung betrifft vorwiegend:

  • – das allgemeine Abgabenrecht
  • – die Einkommenssteuer
  • – die Körperschaftssteuer
  • – die Gewerbesteuer
  • – die Erbschaftssteuer
  • – die Schenkungssteuer
  • – das Steuerstrafrecht
  • – das Recht der Buchführung und des Jahresabschlusses

Sozialrecht ist das Recht der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit.

Diese Ziele werden durch Gewährung von Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen von verschiedenen Leistungsträgern verwirklicht.

Das Sozialrecht umfasst folgende Bereiche:

  • – Sozialversicherungsrecht (gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung)
  • – Sozialversorgung (Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld)
  • – Sozialfürsorge (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe)
  • – Zur Durchsetzung Ihrer Rechte werden wir in allen sozialrechtlichen Bereichen 
  • – außergerichtlich (im Überprüfungs- bzw. Widerspruchsverfahren) und
  • – gerichtlich (im Klageverfahren in allen Instanzen) für Sie tätig.
  • – Unsere Tätigkeitsbereiche liegen insbesondere im Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Unfallversicherungsrecht sowie im Bereich der Sozialfürsorge (ALG II und Sozialhilfe).

Der Begriff Strafrecht umfasst die Rechtsätze, welche für schuldhaft begangenes Unrecht staatliche Sanktionen androhen.

Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich insbesondere auf:

  • – Verkehrsstrafsachen
  • – Vermögensdelikte
  • – Jugendstrafsachen
  • – Ordnungswidrigkeiten
  • – Steuerstrafsachen
  • – Betäubungsmittelstrafsachen
  • – Körperverletzungsdelikte
  • – Gewaltkriminalität

Das Verkehrsrecht ist hauptsächlich das den Straßenverkehr betreffende Recht. Es umfasst das Verkehrshaftungsrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Recht der Fahrerlaubnis.

Wir befassen uns unter anderem mit:

  • – der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen
  • – der Unfallregulierung, insbesondere im Hinblick auf Versicherungen
  • – der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren
  • – der Vermeidung von Fahrverboten
  • – der Beratung beim Punkteabbau

Das Versicherungsrecht umfasst die Gesamtheit der die Versicherung betreffenden Rechtssätze.

Wir befassen uns unter anderem mit:

  • – dem Recht der privaten Personenversicherung (Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • – dem Sachversicherungsrecht (Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
  • – Haftpflichtversicherungsrecht (Pflichtversicherung, private und betriebliche Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Produkthaftpflicht)
  • – Rechtsschutzversicherungsrecht
  • – Kreditversicherungsrecht

Das Vertragsrecht beinhaltet die Gesamtheit der Verträge betreffenden Rechtsätze.

Unsere Tätigkeit bezieht sich vor allem auf:

  • – die Prüfung und Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • – die Gestaltung von Kaufverträgen
  • – Arbeitsverträge
  • – Miet- und Pachtverträge
  • – Werkverträge
  • – Dienstverträge
  • – Vertriebsverträge
  • – Lizenzverträge
  • – Franchiseverträge
  • – Leasingverträge

Das Verwaltungsrecht betrifft die Gesamtheit der sich auf die öffentliche Verwaltung beziehenden Rechtssätze. Es ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Der besondere Teil umfasst zahlreiche Einzelbereiche der Tätigkeit der Verwaltung (z. B. Gemeinderecht, öffentliches Baurecht, Straßenverkehrsrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht).

Wir beraten vorwiegend zu:

  • – Fragen des öffentlichen Baurechts (Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungsverfügungen)
  • – Problemen im Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Gaststättenrecht)
  • – Fragen des Kommunalabgabenrechts (Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge)

Wettbewerbsrecht ist das die Gesamtheit der den Wettbewerb betreffenden Rechtssätze. Vorwiegend beinhaltet es das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen.

Wir beraten insbesondere zu:

  • – Fragen der Abwehr von Abmahnungen
  • – Namens- und Kennzeichenschutz
  • – Urheber- und Markenrecht
  • – vergleichender Werbung

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Hafenstrasse 128
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